Arztpraxen
& Apotheken
ENTSORGUNG, die VERTRAUEN schafft!
Entsorgung von Abfällen aus Arztpraxen und Apotheken
Im medizinischen Alltag ist Genauigkeit essenziell – nicht nur bei Behandlungen, sondern auch im organisatorischen Bereich. Die Entsorgung medizinischer Abfälle und nicht mehr verwendbarer Medikamente unterliegt besonders strengen gesetzlichen Vorgaben und detaillierten Regelwerken.
Wir stehen Arztpraxen und Apotheken als zuverlässiger Partner zur Seite und begleiten Sie durch alle Schritte der Entsorgung: von der richtigen Einstufung der Abfälle über die Bereitstellung geeigneter Behältersysteme bis hin zur sicheren, gesetzeskonformen und umweltfreundlichen Entsorgungslösung. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Verantwortung nicht nur medizinisch, sondern auch ökologisch und rechtlich vollumfänglich erfüllen.
VERTRAUEN Sie auf unsere Erfahrung:
ENTSORGUNGSLÖSUNGEN für ARZTPRAXEN – mit System und Verantwortung
Abfallarten aus Arztpraxen und Apotheken
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
Diese Abfälle erfordern eine gesonderte Entsorgung aufgrund
ihrer Gefährdung für Mensch und Umwelt.
- Altmedikamente
(z. B. abgelaufene Arzneimittel, nicht mehr benötigte Medikamente)
- Zytostatika-Reste
(z. B. aus der Onkologie, hochtoxisch)
- Spritzen, Kanülen und Injektionsnadeln
(scharf/spitz, infektiös)
- Infektiöse Abfälle
(z. B. Abfälle aus der Behandlung infektiöser Patienten)
- Abfälle mit Blut oder Körperflüssigkeiten
- Desinfektionsmittelreste
- Lösungsmittelreste
- Laborchemikalien
(auch Fein- und Fotochemikalien)
- Spraydosen
(z. B. mit Restinhalt, unter Druck)
- Röntgenfilme und -bilder
(silberhaltig, datenschutzrelevant)
- Zahnamalgam und Abscheiderinhalte
(quecksilberhaltig)
- Quecksilberthermometer, -manometer o. ä. Geräte
- Reagenzgläser und Objektträger mit infektiösem Material
- Abgelaufene oder kontaminierte Diagnostika/Testkits
- Elektro- und Elektronikschrott
(z. B. Laborgeräte, Altgeräte)
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Altbatterien und Akkus
- Druckgasbehälter
(z. B. CO₂-Kartuschen, Gaspatronen)
- Kühlmittelreste
(z. B. aus Labor- oder Kühlgeräten)
Nicht gefährliche / verwertbare
Abfälle (Rest- und Wertstoffe):
-
Papier und Kartonagen
(z. B. Medikamentenkartons, Versandverpackungen)
-
Kunststoffe
(z. B. Blisterverpackungen, Flaschen)
-
Verpackungen mit Restanhaftungen
-
Metallschrott
(z. B. alte Instrumente)
-
Altglas
(z. B. leere Reagenzgläser ohne Kontamination)
-
Organische Küchenabfälle
(z. B. aus Aufenthaltsräumen)
-
Gewerbeabfälle zur energetischen Verwendung
-
Altpapier aus Büros
-
Datenträger zur Vernichtung
(z. B. Patientenunterlagen, CDs, Festplatten – DSGVO-konform)
-
Einwegtextilien und Einmalhandschuhe
(nicht kontaminiert)
-
Verbrauchtes Druckerzubehör
(Toner, Tintenpatronen)
-
Pfandfreie Einwegflaschen
(PET, Glas)
Entsorgung nach GEWERBEABFALLVERORDNUNG, zuverlässig und rechtssicher!
Akten- und Datenträgervernichtung
Wir übernehmen die Abholung und Entsorgung medizinischer Abfälle und entlasten Sie zudem im Bereich der Vernichtung sensibler personenbezogener Akten und digitaler Daten.
Gemeinsam mit unserem Partner DATA-EX entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen. So sichern Sie sich in allen Bereichen verlässliche, effiziente und wirtschaftliche Abläufe.
Kundenportal
Mit unserem KUNDENPORTAL sind Sie in Sachen GEWERBEABFALLVERORDNUNG rechtlich stets auf der sicheren Seite – alle relevanten INFORMATIONEN und NACHWEISE an einem Ort.
LAGA Bund/Länder – Arbeitsgemeinschaft Abfall
Über die LAGA
Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde 1963 gegründet, um einen einheitlichen Vollzug des Abfallrechts in Deutschland sicherzustellen.
Sie fördert den Austausch zwischen Bund und Ländern, erarbeitet länderübergreifend Lösungen zu abfallrechtlichen Fragen und steht im Dialog mit Verbänden und Interessengruppen.
Zur Weiterentwicklung des Abfallrechts gibt die LAGA praxisnahe Empfehlungen in Form von Merkblättern, Richtlinien und Informationsschriften heraus.
Vollzugshilfe zur sicheren Entsorgung
medizinischer Abfälle
Diese Vollzugshilfe enthält Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, beispielsweise aus der Human- und Tiermedizin sowie der Forschung.
Erfahrungen zeigen: Bei sachgemäßer Handhabung gehen von diesen Abfällen keine größeren Gefahren aus als von normalem Siedlungsabfall.
Das Ziel besteht in einer sicheren, wirtschaftlich zumutbaren und umweltgerechten Entsorgung, die Krankheitsübertragungen vermeidet. Dabei sind die unterschiedlichen Bedingungen in den Einrichtungen sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen.
Weitere Themen
Gewerbeabfallverordnung
Kundenportal
