GASTROnomie

EFFIZIENTE Entsorgung
– für mehr HYGIENE und NACHHALTIGKEIT

Entsorgung von Abfällen aus der Gastronomie 

Unsere Experten kennen die spezifischen Anforderungen und Abläufe in der Gastronomiebranche genau. In einem Bereich, in dem Qualität, Hygiene und Effizienz an erster Stelle stehen, muss schließlich auch die Entsorgung reibungslos, sauber und zuverlässig funktionieren.

Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Entsorgungskonzepte für Restaurants, Imbisse, Cafés, Großküchen und Cateringbetriebe.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Branchenspezifische Beratung und individuelle Lösungen
  • Zuverlässige Abholung und gesetzeskonforme Entsorgung aller Abfallarten
  • Flexible Behältergrößen und abgestimmte Leerungsintervalle
  • Ganzheitliches Entsorgungskonzept für sämtliche Abfallfraktionen
Flexibilität, die zu Ihrem Betrieb passt

Wir richten uns nach Ihren Betriebszeiten und individuellen Anforderungen – nicht umgekehrt. Ob wöchentlicher oder 14-tägiger Austausch: Sie wählen den passenden Turnus.

Unsere Experten beraten Sie gern direkt vor Ort und entwickeln ein Entsorgungskonzept, das perfekt auf Ihre Prozesse abgestimmt ist.

 

Verlassen Sie sich auf UNSERE ERFAHRUNG und unseren Service für eine SAUBERE, EFFIZIENTE und PRAXISNAHE ENTSORGUNGSLÖSUNG.

– damit Sie sich ganz auf Ihre Gäste konzentrieren können.

ABFAllarten aus deR Gastronomie

Was wir für Sie übernehmen:

Unser Service reicht von der fachgerechten Trennung und Abholung organischer Abfälle (z. B. Speisereste, Kategorie-III-Materialien) über das Recycling von Verpackungen und Speiseölen bis hin zur Entsorgung weiterer Wertstoffe wie:

• Papier und Kartonagen

• Gewerbeabfälle zur Vorbehandlung

• Speisereste/ Nassmüll/ Knochenabfälle

• Speisealtfett

• Kunststoffe/ Glas/ Dosen

• Fettabscheiderinhalte

Mit unseren Lösungen helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und betriebliche Abläufe zu optimieren.

Sonderlösungen für Alle Lebensmittelverarbeitenden Betriebe

Konfiskatkühler / Nassmüllkühler – Ihre hygienische und gesetzeskonforme Lösung

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben fallen täglich organische Abfälle wie Speisereste, verdorbene Lebensmittel oder tierische Nebenprodukte an. Diese Abfälle müssen gemäß der EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 1069/2009 gesondert gesammelt und gelagert werden – und genau hier kommt der Konfiskatkühler (auch Nassmüllkühler) ins Spiel.


Warum ein Konfiskatkühler in der Gastronomie unverzichtbar ist:
  • Hygienisch: Kühlung verhindert Geruchsbildung, Bakterienwachstum und Schädlingsbefall.
  • Gesetzeskonform: Erfüllt alle Vorgaben zur Lagerung von Kategorie-3-Materialien nach EU-Recht.
  • Sicher bei Kontrollen: Minimiert das Risiko von Beanstandungen durch Behörden.
  • Praktisch im Alltag: Saubere und professionelle Lösung für den täglichen Küchenbetrieb.

Für wen ist ein Konfiskatkühler Pflicht?

Für alle Betriebe, in denen regelmäßig tierische Abfälle oder größere Mengen Nassmüll anfallen – zum Beispiel in Restaurants, Hotels, Großküchen, Metzgereien oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben.

UNSER SERVICE für Sie:

Wir bieten Ihnen die passende Lösung – vom KONFISKATKÜHLER und FETTABSCHEIDER über die regelmäßige, FACHGERECHTE LEERUNG bis hin zur GESETZESKONFORMEN NACHWEISFÜHRUNG.

Fettabscheiderleerung – Gesetzeskonform und effizient

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben gelangen bei der Zubereitung und Reinigung von Speisen regelmäßig Fette und Öle ins Abwasser. Diese Stoffe dürfen jedoch nicht direkt in die Kanalisation eingeleitet werden, da sie zu Verstopfungen, Geruchsbelästigungen und Schäden an Kläranlagen führen können.

Aus diesem Grund ist der Einbau eines Fettabscheiders in vielen gastronomischen und lebensmittelverarbeitenden Betrieben gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist ein Fettabscheider?

Ein Fettabscheider ist eine spezielle Anlage, die Fette, Öle und Feststoffe physikalisch aus dem Abwasser trennt. Dadurch wird das Abwasser so weit gereinigt, dass es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf – ohne Schäden zu verursachen.

Gesetzliche Grundlagen

  • DIN EN 1825: Regelt Planung, Bemessung, Einbau und Betrieb von Fettabscheideranlagen.
  • DIN 4040-100: Ergänzt die EN-Norm und beschreibt insbesondere die Wartung, Entleerung und Reinigung.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Schreibt den Schutz der Gewässer vor schädlichen Einleitungen vor.
  • Abwasserverordnung (AbwV): Regelt die Einleitung von Abwasser in öffentliche Kanalisationen und schreibt vor, dass Fette und Öle zurückgehalten werden müssen, um Schäden und Verstopfungen zu verhindern.
  • Kommunale Satzungen: Viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Vorschriften für Fettabscheider.

Wichtig: Der Betrieb, die regelmäßige Entleerung sowie die fachgerechte Wartung sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen dokumentiert werden – wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und rechtssicher.

Für wen kann ein Fettabscheider Pflicht sein?

Ein Fettabscheider kann unter anderem erforderlich sein für:

  • Restaurants, Imbisse, Hotels und Kantinen
  • Großküchen und Cateringbetriebe
  • Metzgereien und Fleischereien
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Kurz: Überall dort, wo fetthaltiges Abwasser anfällt, ist ein Fettabscheider meist gesetzlich verpflichtend.

Unser Service – Fettabscheiderleerung leicht gemacht

Wir übernehmen für Sie die komplette Entsorgung Ihres Fettabscheiders:

  • Zuverlässige Leerung und Reinigung
  • Fachgerechter Transport und Entsorgung des Inhalts
  • Dokumentation laut gesetzlicher Vorgaben
  • Individuelle Turnusvereinbarungen – passend zu Ihrem Bedarf

Sie sind unsicher, ob in Ihrem Betrieb ein Fettabscheider vorgeschrieben ist?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Einbau, Betrieb und Entsorgung.

So ERFÜLLEN Sie alle VORSCHRIFTEN – einfach, sicher und stressfrei.

Tonnenreinigung

In der Gastronomie sind Hygiene und ein angenehmer Geruch essenziell, und das gilt auch rund um die Mülltonnen. Mit unserer professionellen Tonnenreinigung sorgen wir für gründlich saubere und geruchsfreie Behälter. Egal, ob es sich um Restmüll, Bioabfall oder Verpackungen handelt: Wir können Ihre Tonnen bei uns vor Ort reinigen und dabei helfen, Schädlingsbefall und unangenehme Gerüche effektiv zu vermeiden.

Entsorgung nach GEWERBEABFALLVERORDNUNG, zuverlässig und rechtssicher!

Kundenportal

Mit unserem KUNDENPORTAL sind Sie in Sachen GEWERBEABFALLVERORDNUNG rechtlich stets auf der sicheren Seite – alle relevanten INFORMATIONEN und NACHWEISE an einem Ort.

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