Entsorgung
GefÄHrlicher ABFÄLLE

Mit SICHERHEIT
die richtige ENTSORGUNG

GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Sonderabfall ist eine wichtige Aufgabe. Mit unserer Gefahrstoffsammelstelle am Standort Ökopark in Aschaffenburg haben wir die Möglichkeit eine große Anzahl an verschiedenen gefährlichen bzw. problematischen Abfällen anzunehmen.

Wir bieten ferner unseren Kunden die Prüfung und Auswahl von Verwertungswegen, das Erstellen und Führen von Entsorgungsnachweisen sowie Verpacken und Kennzeichnen nach Gefahrgutrecht an. Neben festem und flüssigem Sonderabfall bieten wir auch die Annahme und Reinigung von verschmutzten Fässern, Kanistern, IBC etc. an, damit diese schadstofffrei der stofflichen Verwertung zugeführt werden können.

Unser Fachpersonal kommt bei Bedarf zu Ihnen und deklariert, verpackt und entsorgt Ihre Sonderabfälle nach den gültigen Bestimmungen.

Welche Eigenschaften haben
Gefährliche Abfälle?

  • Explosiv: 
    Abfälle, die bei Kontakt mit Zündquellen oder unter bestimmten Bedingungen explodieren können.

     

  • Brandfördernd: 
    Stoffe, die andere Stoffe zur Verbrennung anregen, auch ohne direkte Zündquelle.

     

  • Entzündlich: 
    Stoffe, die leicht Feuer fangen und brennen.

     

  • Reizend: 
    Substanzen, die Haut, Augen oder Atemwege reizen können.

     

  • Gesundheitsschädlich/Giftig: 
    Stoffe, die bei Aufnahme oder Kontakt gesundheitliche Schäden verursachen können, auch in geringen Mengen.

     

  • Krebserzeugend: 
    Stoffe, die Krebs verursachen können.

 

  •  Ätzend:
    Stoffe, die Gewebe zerstören können.

  • Infektiös: 
    Stoffe, die Krankheitserreger enthalten und übertragbar sind.

     

  • Sensibilisierend: 
    Stoffe, die bei Kontakt allergische Reaktionen hervorrufen können. 

Aufgrund dieser Merkmale wird eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt dargestellt. Diese Abfälle müssen unter strengen gesetzlichen Vorgaben gesondert erfasst,
transportiert, gelagert und entsorgt werden.

Sicher entsorgen beginnt mit korrekter Einstufung

Die Grundlage für eine fachgerechte und umweltschonende Entsorgung gefährlicher Abfälle ist deren korrekte Einstufung. Innerhalb der EU dient das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) als Referenz, das in Deutschland durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in nationales Recht überführt wurde.

Gefährliche Abfallarten sind im EAV mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Zudem gibt es sogenannte Spiegeleinträge: Abfallarten, die je nach Zusammensetzung und dem Vorhandensein gefährlicher Stoffe als gefährlich oder ungefährlich eingestuft werden müssen.

Erst nach dieser genauen Bewertung ist eine rechtssichere und ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet. Dabei gelten absolute Sicherheit und eine strikte Trennung von anderen Abfallarten stets als oberste Priorität – sowohl bei der Sammlung als auch in allen weiteren Verarbeitungsschritten.

Welche Stoffe gehören zur Abfallart „Gefährliche AbfällE“?

Batterien, Akkus und Elektronik
  • Batterien und Akkus
    • Fahrzeugbatterien
    • Lithium-Ionen-Akkus (z. B. aus E-Bikes, Smartphones)
  • Elektrogeräte mit Schadstoffen
    • z. B. mit Quecksilber, PCB oder FCKW (Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren)
  • Quecksilberhaltige Abfälle
  • PCB-haltige Stoffe

Fahrzeug- und Werkstattabfälle
  • Kfz-Abfälle
    • Bremsflüssigkeit
    • Airbags (explosionsgefährlich)

Bau- und Abbruchabfälle

  • Asbesthaltige Baustoffe
    • z. B. Dachplatten, alte Isolierungen
  • Holz der Kategorie A IV (z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten)
  • Belasteter Boden (z. B. mit Mineralölen oder Schwermetallen)
  • Teerhaltiger Straßenaufbruch

Industrie- und Werkstattrückstände

  • Filterstäube (aus Luftfiltern oder Rauchgasreinigung)
  • Brandabfälle (verbrannte Materialien, kontaminierter Schutt)
  • Klärschlämme (aus Industrieanlagen oder Klärwerken)

Farben, Lacke und Beschichtungen
  • Farben, Lacke und deren Rückstände
  • Nicht ausgehärtete Farben und Lacke
  • Teer- und bitumenhaltige Abfälle (z. B. Dachpappe, Straßenaufbruch)

Chemikalien und flüssigkeiten
  • Chemikalienreste
  • Lösungsmittel
  • Säuren und Laugen
  • Laborchemikalien
  • Altöle und ölhaltige Abfälle
    • Motor- und Hydrauliköle
    • Ölfilter, ölverunreinigte Lappen oder Behälter
  • Emulsionen (z. B. Kühlschmierstoffe)
  • Fotochemikalien (z. B. Entwickler, Fixierer)
  • Verdünner
  • Pestizide und Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Landwirtschaftliche Rückstände
    • Reste aus dem Gartenbereich
  • Medikamentenreste (in größeren Mengen, z. B. aus Apotheken oder Kliniken)

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