Entsorgung
von Holz

NATÜRLICH verwertet
und in besten Händen

Holz

Die Recyclingmöglichkeiten von Holz hängen stark von dessen vorheriger Behandlung ab. Je intensiver das Holz behandelt oder belastet ist, desto komplexer gestaltet sich das Recycling. Altholz der Kategorien A I, A II und A III kann in der Regel gut wiederverwertet werden. Dabei wird das Holz oft zerkleinert und anschließend zu Spanplatten verarbeitet. Alternativ wird Altholz auch energetisch genutzt, indem es verbrannt wird, um Energie und Wärme zu erzeugen.

An unserem Standort Ökopark wird Altholz in die verschiedenen Holzklassen A1, A2, A3 und A4 eingeteilt. Je nach Vorbehandlung und Herkunft des Holzes wird es entsprechend aufbereitet und einer geeigneten Verwertung zugeführt. Dabei werden störende Fremdstoffe wie Nägel, Schrauben und Beschläge entfernt und das Holz in unterschiedliche Körnungen zerkleinert. Ein Teil des Altholzes wird stofflich wiederverwertet, zum Beispiel als Rohstoff für die Spanplattenindustrie. Der übrige Anteil wird energetisch genutzt, etwa in Biomassekraftwerken oder Hackschnitzelheizanlagen.

Typische Holzabfälle

Naturbelassenes Holz
  • Bauholz
  • Palettenholz
  • Verpackungsholz
  • Obstkisten
  • Hobelspäne, Sägespäne
  • Dielen
  • Parkett
  • Schalhölzer
  • Möbelholz
  • Holzregale
Behandeltes Holz
  • Holz mit Holzschutzmitteln (z. B. Kategorie A IV)
  • Lackiertes, lasiertes oder imprägniertes Holz
  • Hölzer, lackiert und verleimt
  • Innentüren und Zargen
  • Deckenpaneele
  • Beschichtete Arbeitsplatten
  • Abbruchholz (oft behandelt)

Holz mit Schadstoffbelastungen

  • Holz mit halogenorganischen Verbindungen
  • Holz, das mit Pestiziden, Schwermetallen oder anderen Schadstoffen belastet ist
  • Paletten oder Holzverpackungen, die mit chemischen Mitteln behandelt wurden

Spezielle Holzabfälle

  • Spanplatten
  • MDF-Platten (manchmal als Holzabfall eingestuft, teils aber gefährlich, je nach Beschichtung)
  • Bauholz (wenn z. B. mit Schadstoffen belastet oder behandelt)

Kategorien und Zuordnung von Altholz

Gewerbliche Abfallerzeuger sind bei der Entsorgung von Holzabfällen dazu verpflichtet, die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu beachten. Ziel dieser Verordnung ist es, möglichst viele verwertbare Stoffe für das Recycling zu erhalten. Deshalb schreibt die GewAbfV eine getrennte Sammlung von Holzabfällen vor. Das anfallende Holz sollte im Betrieb möglichst sortenrein und getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind zwar möglich, müssen jedoch ausführlich begründet und schriftlich dokumentiert werden.

Korrekte Sortierung von Holz

Die Einteilung von Altholz erfolgt anhand der Oberflächenbehandlung und des Verunreinigungsgrades. Diese Kategorien sind in der Altholzverordnung klar definiert und werden an unserem Standort Ökopark in die Klassen A1, A2, A3 und A4 unterteilt.

 Kategorie A I / Altholzklasse A1

Naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nur unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Beispiele: Balken, Bretter, Paletten, Kisten, Schnittreste, Holzspäne.

Kategorie A II / Altholzklasse A2/A3

Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Beispiele: Möbelholz, Regale, Laminat, Zimmertüren.

Kategorie A IV / Altholzklasse A4

Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, vor allem für den Außenbereich.
Beispiele: Jägerzäune, Fensterrahmen, imprägniertes Holz, Telefonmasten, Gartenmöbel, Holzterrassenbeläge, Außentüren.

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